Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungswegpläne sind baurechtlich vorgeschriebene Teile einer baulichen Anlage, über die Personen die Anlage verlassen oder gerettet werden können.
Laut §55 der ArbStättV sind hierüber Fluchtwegpläne zu erstellen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Mit der erforderlichen Übersichtlich- und Eindeutigkeit erstellen wir für Sie Flucht- und Rettungspläne die folgende Informationen enthalten:

  • Alarmierung: Warn- und Alarmeinrichtungen, Rufnummern
  • Räumung: Fluchtwege, Sammelplatz
  • Ausrüstung: Rettungsmittel, Feuerlöscher, Druckknopfmelder, Notdecken, Notduschen, Krankenstation

Projektdaten

Ausgeführt
im AB Scholz-Sorger
Projektverantwortung
Martin Sorger
Projektleitung
Julia Höfner

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