Flucht- und Rettungswegpläne sind baurechtlich vorgeschriebene Teile einer baulichen Anlage, über die Personen die Anlage verlassen oder gerettet werden können.
Laut §55 der ArbStättV sind hierüber Fluchtwegpläne zu erstellen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Mit der erforderlichen Übersichtlich- und Eindeutigkeit erstellen wir für Sie Flucht- und Rettungspläne die folgende Informationen enthalten:
- Alarmierung: Warn- und Alarmeinrichtungen, Rufnummern
- Räumung: Fluchtwege, Sammelplatz
- Ausrüstung: Rettungsmittel, Feuerlöscher, Druckknopfmelder, Notdecken, Notduschen, Krankenstation